Loft329 Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERTRAGSPARTEIEN

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem LOFT 329 und ihren Vertragspartnern, die das Studio, Geräte oder studiotechnische Leistungen vom LOFT 329 benutzen.

Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erlangen für die Vertragsverhältnisse zwischen Vertragspartner und LOFT 329 keine Gültigkeit.

BENUTZUNG DES STUDIOS

Das Studio wird für die im Vertrag festgelegte Dauer vermietet.

Hält der Vertragspartner die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung seiner Arbeiten nicht ein, so besteht keine Anspruch auf Überlassung der Räume und Leistungen bei Terminüberschreitung.

Nach Beendigung der Benutzung ist das Studio vom Vertragspartner besenrein zurückzugeben. Erforderliche Aufräumungsarbeiten hat der Vertragspartner vorzunehmen. Soweit er dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig oder vollständig nachkommt, trägt er die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen, auch für Müll- bzw. Schuttabfuhr.

INANSPRUCHNAHME VON TECHNISCHEN EINRICHTUNGEN; GERÄTEN UND FUNDI DES STUDIOS

Art und Umfang des mitvermieteten Zubehörs werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach Zweckdienlichkeit bestimmt. Art, Umfang und Dauer der Überlassung werden grundsätzlich anhand der Lieferungs- und Arbeitsbelege festgestellt.

Sämtliche Geräte und Gegenstände werden nur gegen Lieferschein ausgegeben. Grundsätzlich hat der Vertragspartner bei Übergabe der Mietsache den Empfang zu quittieren. Quittiert nicht der Vertragspartner selbst, so steht er dafür ein, dass der Abzeichnende die dazu erforderliche Vollmacht hat.

Der Vertragspartner hat sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des vermieteten Zubehörs zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel oder Fehlmängel nicht unmittelbar nach Bereitstellung, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung als von ihm anerkannt. Er ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren.

INANSPRUCHNAHME SONSTIGE LEISTUNGEN DES STUDIOBETRIEBES

Strom: Die Stromverrechnung erfolgt nach Maßgabe des Standes des Studiozählers.

Wasser: Der Wasserverbrauch wird anteilig verrechnet.

Telefon- / Faxgebühren: Der Vertragspartner haftet für alle Gebühren, die aufgrund der Benutzung der vorhandenen Telefonapparate während der Mietzeit anfallen.

HAFTUNG DER BENUTZER, GEFAHRTRAGUNG

Der Vertragspartner trägt die Gefahr der zur Verfügung gestellten Mietsachen. Er haftet insbesondere auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Die Gefahr für die Mietsache geht mit der Zurverfügungstellung auf den Vertragspartner über.

Alle Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf normaler Abnutzung beruhen, zu Lasten des Vertragspartners. Dieser hat von allen während der Mietzeit auftretenden Schäden dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.

Abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände sind nach Wahl des Vermieters entweder vom Vertragspartner auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Vertragspartner zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, umgearbeitete Dekorationsstücke nach Ablauf der Überlassungszeit nach Wahl des Vermieters entweder auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen oder sie dem Vermieter in dem umgearbeiteten Zustand kostenlos zu überlassen.

Der Vertragspartner haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen der Benutzer, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitskräfte sowie sonstige Dritte in Zusammenhang mit Produktion, die sich aus Anlass der Tätigkeit des Benutzers auf dem Betriebsgelände mit seinem oder seiner vorgenannten Mitarbeiter Wissen aufhalten, entstehen, die durch die Tätigkeit des Benutzers auf dem Betriebsgelände verursacht werden, bzw. damit im Zusammenhang stehen. Der Vertragspartner ist auch für alle Schäden aus Handlungen und Unterlassungen haftbar, die er im Zusammenhang mit Bauten und Aufnahmen trifft oder treffen lässt, insbesondere soweit dabei Wasser oder Feuer verwendet werden. Er ist dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

Der Vermieter ist berechtigt, Handlungen und Maßnahmen, die ihm gefährlich erscheinen, zu untersagen, bzw. die Vornahme aller erforderlich erscheinenden Sicherheitsmaßnahmen zu verlangen.

Der Vertragspartner ist dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vermieter aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Vertragspartners genötigt wird, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder wenn der Vertragspartner vertraglich festgelegte Termine nicht einhält. Der Schadensersatzanspruch bemisst sich in solchen Fällen auf die volle Höhe der ausgefallenen Leistungen, jedoch mindestens auf € 300,-.

VERSICHERUNG

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag LOFT 329 gegenüber einzustehen haben, ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch das LOFT 329 gegeben ist, ist der Vermieter berechtigt, den Vertragspartner anteilig mit den Versicherungskosten zu belasten. Der Vertragspartner ist darüberhinaus verpflichtet, alle durch die Inanspruchnahme der Leistungen entstehenden Risiken, insbesondere das Haftpflichtrisiko, gegenüber den Produktionsmitwirkenden, auf dem Betriebsgelände tätigen Personen oder sonstigen Dritten ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

HAFTUNG DES LOFT 329

Der Vertragspartner übernimmt das Studio und die sonstigen studiotechnischen Einrichtungen, Geräte, Maschinen usw. in dem Zustand, in dem sie sich befinden. LOFT 329 übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Vertragspartner oder Dritten durch Störung oder den Ausfall der Mietsache Schäden gleich welcher Art entstehen.

Sofern LOFT 329 durch Einwirkungen höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Ausstand, Streik oder Aussperrung, begründete Terminüberschreitungen anderer Vertragspartner, Unterbrechung infolge Stromausfalls oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen, gleichviel wodurch oder durch wen sie verursacht werden, die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Benutzer grundsätzlich kein Rücktritt von dem Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu. Der Vermieter wird sich in solchen Fällen jedoch bemühen, dem Vertragspartner auch nach Ablauf der Vertragszeit seine Betriebseinrichtungen für die Dauer der Ausfallzeit zur Verfügung zu stellen, soweit dies für das LOFT 329 unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen wirtschaftlich zumutbar ist.

Eine Haftung, gleich welcher Art, des LOFT 329 bezüglich zur Verwahrung übergebener Gegenstände ist ausgeschlossen.

MIETBERECHNUNG

Der Mietzins bzw. das Entgelt für das dem Vertragspartner überlassene Studio, die Geräte einschließlich Zubehör sowie die sonstigen Leistungen berechnet sich auf der Grundlage der während der Benutzungsdauer jeweils geltenden Preisliste des LOFT 329 sowie den auszufertigenden Lieferungs- und Leistungsbelegen. Berechnet sich der Preis nach Dauer der Inanspruchnahme, so werden grundsätzlich der Tag der Zurverfügungstellung und der Tag der Rücknahme mitgerechnet.

Wird das Entgelt für eine bestimmte Zeit pauschaliert, wird die Zeit, die über die bei der Berechnung der Pauschale zugrunde gelegten Zeit hinausgeht, zum normalen Preis berechnet

RECHNUNGSERTEILUNG

Alle Zahlungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen im LOFT 329 zu leisten oder auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Werden Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum geleistet, so hat der Vertragspartner den geschuldeten Betrag mit 2 % p.a. über dem jeweiligen Landeszentralbank- Diskontsatz zuzüglich ¼ % Überziehungsprovision pro angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab zu verzinsen. Soweit LOFT 329 wegen des Verzuges des Vertragspartner weitergehende Rechte zustehen, werden diese nicht berührt. Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Vertragspartner wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich oder vollständig oder nicht in der vereinbarten Form, so ist der Vermieter berechtigt, nach Ablauf von einer von ihm gesetzten angemessenen Frist die Leistungen sofort einzustellen, bis sämtliche Rückstände bezahlt sind. LOFT 329 übernimmt keinerlei Haftung für dem Vertragspartner hieraus etwa entstehende Schäden oder Nachteile.

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der Vermieter ist berechtigt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzforderungen seitens des Vertragspartners das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner zahlungsunfähig geworden, ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens eingeleitet worden ist oder wenn der Vertragspartner die Betriebssicherheit gefährdet oder Handlungen unternimmt, die geeignet sind, die Interessen vom LOFT 329 zu gefährden und er diese Handlungen trotz Fristsetzung nicht einstellt.

NENNUNGSVERPFLICHTUNG

Bei Filmen oder Fernsehproduktionen, die im LOFT 329 hergestellt sind, ist im Titel, Vor- oder Nachspann anzugeben: hergestellt im LOFT 329, Hamburg.

EIGENTUMS- UND RECHTSVORBEHALT

Das Eigentum an Gegenständen, die dem Benutzer zu übereignen sind, geht erst mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen des LOFT 329 gegen den Vertragspartner, gleichwie auf welchen Rechtsgründen sie beruhen, auf diesen über. Das gleiche gilt für den Übergang von Rechten auf den Vertragspartner, sofern das LOFT 329 im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung Urheber-Leistungsschutz oder sonstige Rechte erwirbt.

VERTRAGSUMFANG

Der Vermieter ist jederzeit befugt, über alle studiotechnischen Leistungen außerhalb des vertraglich festgelegten Benutzungsraumes anderweitig zu verfügen.

Die Preisliste des LOFT 329 ist wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Änderungen bedürfen der Schriftform bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann.

RECHTSÜBERTRAGUNG

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Rechte oder Pflichten aus dem mit LOFT 329 geschlossenen Vertrag an einen Dritten zu übertragen. Eine solche Abtretung der Rechte oder Pflichten oder beider zusammen bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter. In jedem Fall bleibt der Vertragspartner gesamtschuldnerisch neben dem Dritten haftbar.

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen LOFT 329 und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hamburg.

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